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Abteilung Segeln - Wissenswertes 



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Führerscheine und Befähigungsnachweise 
Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über Alles (LüA) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.
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Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.
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Der SKS ist ein weiterführendes Befähigungszeugnis (Zertifikat). Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See (SBF See) erworben hat, d. h. für das gewerbliche Führen einer Yacht ist der SKS nicht ausreichend. Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See, wobei jedoch einige Vercharterer abhängig vom Revier auf dem Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des SKS bestehen. Außerdem kann der SKS als Befähigungsnachweis eine Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess spielen.
Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF See.
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Der SSS ist ein weiterführendes Befähigungszeugnis (Zertifikat). Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen gewerblich genutzter Sportboote, im Küstenbereich bis 12sm, mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand) vorgeschrieben. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig.
Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.
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Der SHS ist das amtliche Zertifikat und ein weiterführendes Befähigungszeugnis zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich über 12 sm Küstenabstand vorgeschrieben. Im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig.
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Funkzeugnisse
 
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk -UBI- ist gemäß der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig.

Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine ATIS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist.

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Ein Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen im Bereich des Seefunks und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist.

Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge international gültig.
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Das Allgemeines Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Long Range Certificate (LRC) berechtigt neben dem Betrieb einer UKW-Seefunkanlage zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord ist.
Das Zeugnis ist international gültig.
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Sachkundenachweis
Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Sach- und Fachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein.